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Wettbewerb Bedingungen

Bedingungen

Der 1. Internationale Fürstenau Flöten Wettbewerb ist für Flötist:innen aller Nationen ausgeschrieben. Die Wettbewerbsvorspiele sind öffentlich. Sie finden vom 25. bis 30. September 2023 in Münster/Westfalen statt. Austragungsorte sind die Musikhochschule Münster und das Theater Münster.


Altersgrenze

Teilnahmeberechtigt sind Flötist:innen, die zwischen dem 25.09.1992 und dem 24.09.2005 geboren sind.


Bewerbung

Bewerbungsschluss ist der 30. April 2023.

Hier geht es zum Bewerbungsportal muvac.

Sie können sich zum Internationalen Fürstenau Flöten Wettbewerb ausschließlich online über das Portal „muvac“ bewerben. Der Zugang ist ab dem 01.03.2023 freigeschaltet. Ihrer Bewerbung fügen Sie über „muvac“ bei:

  • den Scan eines amtlichen Dokuments, das Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort beglaubigt (Geburtsurkunde, Personalausweis oder Vergleichbares),
  • ein PDF Ihrer Kurzbiografie in englischer oder deutscher Sprache (künstlerischer Werdegang, Lehrer:innen, Abschlüsse, ggf. Preise und Auszeichnungen),
  • ein aktuelles Portraitfoto (hochaufgelöstes JPG), das wir kostenfrei für Publikationen in sämtlichen Medien im Zusammenhang mit dem IFFC nutzen dürfen,
  • Ihr Wettbewerbsprogramm,
  • den Link zu Ihrem Video für die Vorauswahl,
  • ggf. Ihren Wunsch, in einer Gastfamilie kostenfrei zu übernachten.
  • Mit Ihrer Anmeldung müssen Sie die Bewerbungsgebühr bezahlen. Mit Ihrer Bewerbung wird eine Gebühr in Höhe von 40 € fällig. Den Nachweis der Überweisung Ihrer Bewerbungsgebühr müssen Sie Ihrer Bewerbung beifügen.

Ausschließlich vollständige Bewerbungen werden berücksichtigt!

Mit Ihrer Bewerbung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an und verpflichten sich, keine beruflichen oder andere Verpflichtungen während der Dauer des Wettbewerbs einzugehen.


Bewerbungsgebühr

Mit Ihrer Bewerbung wird eine Gebühr von 40 € per Überweisung fällig. Die Gebühr wird nicht rückerstattet.

Bankverbindung:

Kontoinhaber: GWK-Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Kulturarbeit, Münster
Sparkasse Münsterland Ost
IBAN: DE26 4005 0150 0034 3711 53
BIC: WELADED1MST
Im Verwendungszweck muss unbedingt Ihr Name und die Abkürzung „IFFC“ stehen.

Ihre Bewerbung ist erst dann vollständig, wenn Ihre Zahlung auf dem Konto der GWK eingegangen ist!


Zugelassene Kanditat:innen / Teilnahmegebühr

Die Teilnehmerzahl ist auf ca. 40 Musiker:innen begrenzt.

Über die Zulassung zum IFFC entscheidet die Vorjury nach Sichtung aller Bewerber-Videos. Sie trifft ihre Wahl ausschließlich aufgrund der in den Bewerbungsvideos dokumentierten musikalischen Leistungen. Die Entscheidung der Vorjury wird nicht erläutert. Sie ist unanfechtbar, und es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Wettbewerb.

Bis zum 5. Juni 2023 erhalten die Bewerber:innen per E-mail Nachricht, ob sie zum IFFC in Münster zugelassen sind oder nicht.


Zulassung zum Wettbewerb

Nach Erhalt der Zulassungsbestätigung müssen die Kandidat:innen ihre Wettbewerbsteilnahme unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 30. Juni 2023 über das Bewerbungsportal muvac bestätigen.

Mit der Teilnahmebestätigung wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 50 € fällig. Sie muss bis spätestens 30. Juni 2023 auf dem Wettbewerbskonto bei der GWK eingegangen sein:

Kontoinhaber: GWK-Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Kulturarbeit, Münster
Sparkasse Münsterland Ost
IBAN: DE26 4005 0150 0034 3711 53
BIC: WELADED1MST

Im Verwendungszweck muss unbedingt Ihr Name und die Abkürzung „IFFC“ stehen.

Bei Verhinderung oder Absage der Teilnahme wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.


Ablauf

Das Vorspiel des IFFC ist öffentlich und erfolgt in drei Runden. Die 1. und 2. Runde finden in der Musikhochschule Münster und das Finale mit dem Sinfonieorchester Münster im Theater Münster statt.

Wenn Sie zum IFFC eingeladen sind, wird Ihre Teilnahme an der Einschreibung und der Eröffnung des Wettbewerbs erwartet.

Bewerber:innen, die nicht zur Einschreibung und zur Eröffnung mit Auslosung der Reihenfolge beim Vorspiel kommen, bei der Einschreibung ihre Teilnahmebestätigung nicht vorweisen können oder sich zu ihrem Vorspiel in einer Wettbewerbsrunde verspäten, können nicht verlangen, angehört zu werden. Kommen sie unverschuldet zu spät, können zugelassene Bewerber:innen am Wettbewerb teilnehmen, wenn die Jury ihrer Teilnahme zustimmt.

Ihre Probezeiten und der Probenraum werden allen Teilnehmer:innen nach Auslosung ihrer Auftrittszeit mitgeteilt.

Umblätterer:innen stehen den Pianist:innen bei Bedarf kostenlos zur Verfügung.

Alle Teilnehmer:innen, die in der 1. und 2. Runde ausgeschieden sind, haben am Freitagvormittag die Möglichkeit, von der Jury Feedback zu erhalten.

Einschreibung
Mo 25.09.2023, 14:00–16:00 Uhr
Musikhochschule Münster, Ludgeriplatz 1, 48151 Münster

Eröffnung des IFFC und Auslosung der Reihenfolge
Mo 25.09.2023, 17:00 Uhr
Friedenssaal Stadt Münster, Prinzipalmarkt 10, 48143 Münster

1. Runde
Di 26.09.2023, 10:00–18:30 Uhr
Mi 27.09.2023, 10:00–17:00 Uhr
Musikhochschule Münster

Feedback-Gespräche mit der Jury für ausgeschiedene Teilnehmer:innen
Mi 27.09.2023, 18:00–19:00 Uhr
Musikhochschule Münster

2. Runde
Do 28.09.2023, 10:00–19:00 Uhr
Musikhochschule Münster

Probe der Finalist:innen mit Orchester
Fr 29.09.2023, 10:00–12:30, 19:00–21:30 Uhr.
Theater Münster, Neubrückenstr. 63, 48143 Münster

Finale
Sa 30.09.2023, 19:00 Uhr
Theater Münster

Preisverleihung
Sa 30.09.2023, 22:15 Uhr
Theater Münster


Begleiter:innen

Den Wettbewerbsteilnehmer:innen stehen für den Wettbewerb anerkannte Pianist:innen als Begleitung unentgeltlich zur Verfügung. Auf eigene Kosten kann jede:r Flötist:in jedoch eine eigene Klavierbegleitung mitbringen. Der Name der Klavierbegleiterin oder des -begleiters ist bei der Anmeldung anzugeben.


Reise, Übernachtung, Verpflegung

Die Kosten für An- und Abreise, Übernachtung und Verpflegung sind von den Wettbewerbsteilnehmer:innen und ihren Begleiter:innen selbst zu tragen. Ebenso müssen sie ihre Unterkunft selbst buchen.

Der IFFC kann den Wettbewerbsteilnehmer:innen und deren Klavierbegleiter:innen eine begrenzte Anzahl kostenfreier Privatzimmer in Gastfamilien anbieten. Wenn Sie dieses Angebot nutzen wollen, geben Sie Ihren Wunsch bitte bei der Bewerbung im Online-Portal an. Sollten weniger Privatzimmer als gewünscht zur Verfügung stehen, so werden die Zimmer nach Bewerbungseingang vergeben.


Haftungsausschluss

Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für das Eigentum (inklusive Instrumente) der Teilnehmer:innen.


Mediale Aufzeichnung und Nutzung

Der IFFC bzw. die von ihm Beauftragten haben das Recht, ohne Zahlung eines Entgelts an die Teilnehmer:innen, Radio-, Fernseh- und Video-Aufnahmen sowie Fotos von allen Wettbewerbsdarbietungen zu machen und diese in allen Medien und für Werbe- oder andere Zwecke des IFFC, der GWK, der Musikhochschule Münster, des Sinfonieorchesters Münster und der Volksbank Münsterland Nord ohne Auflagelimit umfassend zu nutzen.

Mit ihrer Bewerbung erklären sich die Teilnehmer:innen mit der medialen Aufzeichnung und ggf. einer Live-Übertragung des Wettbewerbs einverstanden.


Rechtsweg

Die Bewerber:innen erkennen mit der Anmeldung die Wettbewerbsbedingungen und die Entscheidungen der Jury an. Der Rechtsweg sowie die Anfechtung von Juryentscheidungen sind ausgeschlossen.